Waberner Wappen - der Graureiher

Reiherbeize

 

Der Graureiher – Ardea cinerea L. – als Jagdwild – Welche Bedeutung hatte die barocke Beizjagd für den Artenschutz ? – Eine historische Betrachtung am Beispiel beider Hessen

VON JÖRG BRAUNEIS

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Er ist das Wappentier von Wabern (c) Foto: Andrea Krüger-Wiegand

Einleitung

„Der Reyer ist ein rechter Fischvogel, er stehet mitt seinen langem Füeßen im Wasser eines Schuhs dieff ganz still und erwartet der kleinen Fischlein, biß solche zu ihm lauffen, dann kann er sie mit seinem Schnabel ganz gewiß erdappen; auch frisst er Frösch und große Käfer.“ (Leonhard Baldner 1666, zitiert nach Lauterborn 1903)

Für das Überleben einzelner Tierarten durch jagtlich motivierte Schutzmaßnahmen gibt es in der europäischen Geschichte einige spektakuläre Beispiele.

So hat der Wisent Bison bonasus L. nur durch den Schutz der jagtbegeisterten Landesfürsten einzig in der Bjelowjeschskaja Puschtscha überlebt. Mehr als 600 Jahre war dieses Waldgebiet das bevorzuge Jagdrevier zunächst der litauischen Großfürsten, später der polischen Könige und schließlich der russischen Zaren. Bereits 1820 erklärte Zar ALEXANDER I. (1777-1825) den Wald zum Bannforst und untersagte jede Holzfällung. Obwohl dieses Nutzungsverbot in der Folgezeit, besonders während politischer und gesellschaftlicher Krisen, immer wieder durchbrochen wurde, verdankt der europäische Naturschutz dennoch diesen, aus jagdlichem Interesse heraus erlassenen Schutzmaßnahmen den Erhalt eines der bedeutendsten Urwaldrelikte des Kontinents – und das Überleben des Wisents. Zwar wurde im April 1919, in einer Zeit des völligen Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung, der letzte frei lebende Wisent des Urwalds getötet, aber bereits im Septemberg1929 kehrte der erste Wisentbulle aus einer Gefangenschaftshaltung nach Bialowieza zurück (GAUTSCHI 2001; KRASINSKA & KRASINSKI 2009).

Eine weitere Sternstunde des Artenschutzes war die Rettung des Alpensteinbocks Capra ibex L. im Gran Paradiso – Massiv der italienischen Alpen. Im gesamten Alpenbogen hatte nur diese einzige Population von Steinböcken im Jagdgebiet der Herzöge von Savoyen-Poemont und Könige von Sardinien überlebt, von ihr stammen alle heute im Alpenraum lebende Steinböcke ab. (NIETHAMMER 1963). Bereits 1865 richtete der spätere italienische König VITTORIO EMANUELE II (1820-1878) ein Schutzgebiet ein, das er von bewaffneten Wildhütern bewachen ließ. Der Urknall für die Wiederbesiedlung des Alpenbogens durch Steinböcke erfolgte dann 1906, als eidgenössische Wilderer handstreichartig mehrere Tiere vom Gran Paradiso über die Alpenpässe in die Schweiz entführten (RICCIUTI 1979).

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Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass, wenn sich die Jagdleidenschaft und der damit seit Jahrhunderten verbundene Hegegedanke mit der Autorität und Macht eines politischen Amtes verband, dieses durchaus geeignet war, Tierarten vor der Ausrottung zu schützen. Ganz besonders trifft dies auf die mit absoluter Macht regierenden Fürsten zu. Davon profitierten besonders die Tierarten, die ohne diesen Schutz unter erheblichem Verfolgungsdruck durch die Bevölkerung und / oder unter einer massiven Zerstörung ihrer Lebensräume zu leiden hatten.

In den beiden hessischen Landgrafschaften waren die Landesherren auch in der Zeit des Barocks leidenschaftliche Jäger. Die Jagd diente in den an den Fürstenhöfen ausgeübten Formen allerdings vor allem auch der Demonstration von höfischem Prunk und fürstlicher Macht. Dies gilt insbesondere für die am Hofe von Landgraf LUDWIG VIII. VON HESSEN-DARMSTADT (1691-1768) zur Perfektion einwickelten Parforcejagd auf Rothirsche Cervus elephus L., die Landgraf ERNST LUDWIG VON HESSEN-DARMSTADT (1667-1739) 1708 nach französischem Vorbild eingeführt hatte. Auch die vor allem von Landgraf FRIEDRICH II. VON HESSEN-KASSEL (1720 – 1785) gepflegte Beizjagd, besonders auf Graureiher Ardea cinerea L, diente diesem Zweck. Bei beiden Jagdarten spielte die Erbeutung von verwertbarem Wildbret keine Rolle! Das Flesich des erlegten Hirschs wurde unter die Hundemeute verteilt, der erfolgreich gebeizte Reiher möglichst wieder feigelassen (SIEBERT 1969).

In dieser Betrachtung soll untersucht werden, ob der landesfürstliche Schutz, den der Graureiher als bevorzugtes Jagdwild für die Beizjagd in beiden Hessen genoss, geeignet war, die Population des Graureihers zu stabilisieren, zu vergrößern und dauerhaft zu sichern.

Kurzer Abriss der Geschichte der Beizjagd

„Über die Kunst mit Vögeln zu jagen“ (De arte venandi cum avibus) so nannte der Stauferkaiser FRIEDRICH II (1194-1250) sein in sechs Bücher gegliedertes Monumentalwerk über das Wissen der Vogelkunde und der Beizjagd seiner Zeit, das nur in einer Abschrift in der Biblioteca Apostolica Vaticana in Rom erhalten ist. Bis heute gelten diese Bücher als eines der bedeutendsten Frühwerke der Vogelkunde. Die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ist natürlich viel älter und erlebte schon Mitte des letzten, vorchristlichen Jahrtausends eine Blüte in Persien, dem heutigen Iran. Ihrem Wsen nach konnte sich diese Jagdart zunächst nur bei den Reitervölkern des baumlosen, südasiatischen Steppengürtels entfalten. Nach Europa kam das Wissen um die Beizjagd erst mit der Völkerwanderung, und erste gesetzliche Regelungen finden sich bei den germanischen Stämmen etwa ab 500 n. Chr.. Besonders beim Adel und bei kirchlichen Würdenträgern fand diese Jagdart rasch Anhänger. Durch den Kontakt mit der arabischen Kultur im Zeitalter der Kreuzzüge erhiellt die europäische Falknerei neue und wesentliche Impulse. Hier ist auch das Werk von Kaiser FRIEDRICH II. einzuordnen. Bis zum Ende des 17. Jh. War die Beizjagd in Mitteleuropa fest etabliert und wurde vom Adel und den von ihm unterhaltenen Berufsfalknern ausgeübt. Dabei war die Jagd mit den Falken (Wanderfalke Falco peregrinus Tunstall, Gerfalke Falco rustivolus L., Lanner Falco biarmicus Temminck) – schon aus Kostengründen – zumeist dem Hohen Adel vorbehalten, während der niedere Adel allem mit Habichten Accipiter gentilis L. jagte (LINDNER 1997).

Die Beizjagd auf den Graureiher galt dabei stets als ein Privileg des Hohen Adels, der sie sich als zum Vorrecht der „Hohen Jagd“ gehörig,  mehrfach exklusiv sicherte. Kaiser MAXIMILIAN I. (1459-1519) behielt sich in seiner zuletzt 1699 erneuerten « Reformierten Fischordnung » das alleinige Recht derReiherbeize vor, ebenso wie dies später Kaiser RUDOLF II. (1552-1612) in der „Raisgejaidordnung“ oder Herzog MACIMILIAN I. VON BAYERN (1573-1651) in einer „Kabinettsordre“ tat (MAYER 1969, CREUTZ 1981).

Die zunehmende Konkurrenz durch die Jagd mit Schusswaffen führte dann zu einem raschen Niedergang der Beizjagd, die dennoch im 18. Jh. Als höfisches Spektakel einen letzten großen Höhepunkt erlebte. Dabei wurde vor allem die Jagd mit Falken auf Graureiher Ardea cinerea L. und Rote Milane Milvus milvus L. ausgeübt. Neben den Landgrafen von Hessen sind vor allem Kurfürst CLEMENS AUGSUT I. Erzbischof von Köln (1700-1761) und auch Markgraf CARL WILHELM FRIEDRICH VON BRANDENBURG-ANSBACH (1712 – 1757) zu nennen, in dessen Regierungszeit allein 4174 Reiher gebeizt wurden (CREUTZ 1981, LINDNER 1997).

CREUTZ (1981) betont die Bedeutung des sächsischen Hofes, an dem mindestens sei HEINRCIH III. MARKGRAF VON MEIßEN, genannt der Erlauchte, (1221-1288) die Beizjagd ausgeübt wurde. HEINRICH III. wird im Codex Manesse, der umfangreichsten und berühmtesten, deutschen Linderhandschrift des Mittelalters während einer Reiherbeize bildlich dargestellt. Ihren Höhepunkt erreichte die Reiherbeize am sächsischen Hof unter Kurfürst FRIEDRICH AUGUST II. (1696-1763). Der 1606 gegründete Dresdner Falkenhof wurde 1727 nach Großenhain verlegt. Bereits 1756 fand allerdings die letzte Reiherbeize in Sachsen statt, und 1763 wurde die Falknerei per Dekret aufgehoben (CREUTZ 1981).

So konnte auch die prunkvolle Entfaltung dieser Jagdart den weiteren Niedergang der Falknerei in Europa nicht aufhalten. Erst mit der Gründung des Deutschen Falkenordens 1923 erlebte die Jagd mit Greifvögeln in Deutschland eine Rennaissance (WALLER 1937).

Die Reiherbeize wurde in Europa noch vom High Ash Club in Didlington in Norfolk bis 1938 und vom Falknerklub Loo in den Niederlanden bis mindestens 1952 ausgeübt (CREUTZ 1981).

Am 16. November 2010 wurde die Falknerei anlässlich der UNESCO Konferenz in Nairobi in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.

Ablauf einer Reiherbeize

Die Falkenjagd auf Graureiher erfolgte meist auf der „Passage“. Gemeint ist damit der Flugweg, den die Graureiher während der Brutzeit zwischen Nahrungsrevier und Brutkolonie zurücklegen. Anzunehmen ist, dass dies deshalb so gewählt wurde, weil hier die Flugrouten der Reiher einigermaßen genau vorhersehbar sind. Meist wurde mit mindestens zwei Falken (Wanderfalken Falco peregrinus Tunstall oder Gerfalken Falco rusticolus L.) gleichzeitig auf einen Reiher gejagt, „die Falken wurden an den Reiher geworfen“. (WALLTER 1937/.

Der Jagdherr und seine Dame ritten der Jagdgesellschaft voran. Wenn ein geeigneter Reiher in Anblick kam, wurde dem auf der mit dem ledernen Falknerhandschuh geschützten Hand stehenden Falken die Haube abgestreift, und der Falke dem Reiher entgegengeworfen (CREUTZ,  1981).

Bevorzugt wurde auf „schwere“ Reiher gejagt, das waren Reiher, die mit vollem Kropf zurück zur Brutkolonie flogen. Die von den Falken angegriffenen Reiher entleerten den Kropf („reihern“) und versuchten den Falken durch gewandte und eindrucksvolle Flugmanöver zu entkommen. Dieser Luftkampf – von der höfischen Gesellschaft als eindrucksvolles Schauspiel genossen – zog sich oft über weite Strecken hin. Dabei versuchte die Jagdgesellschaft, den in der Luft kämpfenden Vögeln zu Pferde oft durch unwegsames Gelände rasch zu folgen, ohne diese aus den Augen zu verlieren (WALLER 1937).

Somit war die Beizjagd auf Graureiher vor allem auch ein reitsportliches Ereignis, ähnlich wie die Parforcejagd auf Rothirsche, und die bis 2005 noch in Großbritannien betriebene Fuchsjagd zu Pferde hinter einer Hundemeute.

Wie gefährlich dieser Ritt sein konnte, zeigt sich an spektakulären Reitunfällen, die von der Reiherbeize überliefert sind. So fanden beide Frauen Kaiser MAXIMILIANS I. (1449-1519), MARIA VON BURGUND (1482) und BIANKA SFORZA (1511), durch einen Sturz vom Pferd bei der Beizjagd den Tod (CREUTZ 1981).

Es sei an dieser Stelle ausdrücklich betont, dass es nicht Gegenstand dieser Abhandlung ist, diese Art der höfisch-barocken Beizjagd aus heutiger Sicht und nach heutigen Wertvorstellungen, insbesondere unter dem Aspekt des Tierschutzes zu beurteilen.

Wichtig erscheinen folgende Punkte:

  • Die Reiherbeize wurde als ein gesellschaftliches Ereignis am Hofe des regierenden Fürsten mit großem, materiellem Aufwand inszeniert.
  • Sie war in hohem Maße ritualisiert, und der Reiher als Jagdbeute hatte nur ideellen Wert. Der Tod des von den Falken zu Boden gebrachten Reihers war nicht das Ziel der Jagd, sollte möglichst verhindert werden, wurde aber ggf. billigend in Kauf genommen.
  • Da die Graureiher in dieser Zeit von der Allgemeinbevölkerung als Nahrungskonkurrenten (Fischräuber) scharf verfolgt wurden, bedurfte es erheblicher Schutzanstrengungen, um eine ausreichend große Brutpopulation an Graureiher u erhalten, die einen kalkulierbaren Beizjagdbetrieb erlaubte.
  • Tierschutzerwägungen waren im Barock weder für den Adel, noch für die Allgemeinbevölkerung von irgendeiner Bedeutung, außer dass selbstverständlich Jagdpferde, Jagdhunde und Jagdfalken hinreichend „anständig“ und fachgerecht behandelt und gehalten werden mussten, um den ihnen zugedachten Zweck zu erfüllen. Dass sich dabei nicht selten eine echte, emotionale Zuneigung zwischen Falkner und Falke, Reiter und Pferd oder Hundeknecht und Jagdhund aufgebaut hat, darf ebenso unterstellt werden, wie das allgemeine Fehlen eines Bewusstseins für den Tierschutz in dieser Zeit.

Die Entwicklung der Falknerei in Hessen

 

Bereits im 8. Jh. Erbat König ETHILBERT VON ENGLAND die Zusendung von Falken aus dem heutigen Deutschland vom HEILIGEN BONIFATIUS, mit denen er Kraniche jagen wollte. Im 13. Jh. Existierte im Schlichterwald bei Trebur ein Falkenfang mit welchen Kaiser RUDOLPH im Jahr 1276 den Grafen EBERHARD VON KATZENELNBOGEN belehnte (LANDAU 1849).

Die Beizjagd begann im November oder Dezember und wurde bis etwa März und April ausgeübt. So befahl Landgraf PHILIPP 1559 seinem Falkner ABRAHAM VON DORNNE nach dem Sommer „um Martini (Martinstag, 11. November) sich wieder einzustellen und seines Dienstes zu warten.“  Und ein Darmstädter Falkner schreibt an seinen Landesherr im Jahre 1630:“Am 20. April sind die Reihervögel in die Mause gestellt worden; Gotte helfe ihnen, dass sie möchten frisch und gesund wiederum herauskommen und unserem gnädigen Fürst und Herrn nach derselbigen mehr Lust machen möchten.“ (LANDAU 1849)

Über das Training der Jagdfalken berichtet ein Kasseler Falkner am 18. November 1629 an Landgraf WILHELM V:“ In Folge des fürstlichen Befehls sind der Herr Oberst von Uffeln und ich gestern Nachmittag mit dem Falkonier draußen gewesen. Er hat hinausgenommen den schönsten unter den zwei weißbunten und unter den andern beiden, der das meiste weiße Feder hat und am sprenklichsten ist. So hat er auch nur einen Reiher und zwar den, der nie nicht recht atzen will, mitgenommen, hat ihn um den Hals her mit einem gefärbten Leinentuch wohl verwahrt, damit ihn die Falken nicht tot beissen können, an die Spitzen des Reihers Schnabel aber hatte er zwei kleine Röhrlein von Hollunder gesteckt und gebunden, damit er die Falken nicht stechen könnte.“ Seinen Bericht schließ der Falkner mit dem Seufzer: “Ich wollt Euer Fürstliche Gnaden ließen sich´s gnädigst gefallen und gäben den Falken Namen, so könnte man desto besser berichten.“ (LANDAU 1849)

 

 

Dies erfolgte während des Dreißigjährigen Krieges, als Hessen-Kassel zur protestantischen Union gehörte, die gegen den Kaiser und die katholische Liga Krieg führte. Im Jahr 1630 war allerdings das Kriegsglück seit langem auf Seiten des Kaisers und der katholischen Liga und der kaiserliche Generalissimus WALLENSTEIN hatte große Teile des evangelischen Deutschlands besetzt, sodass die Übersendung der beiden Gerfalken als eine Beschwichtigungsgeste betrachtet werden kann. Erst der Kriegseintritt Schwedens unter König GUSTAV II. ADOLF im Juli 1630 verbesserte die militärische Situation der protestantischen Fürsten.

Regelmäßig erhielten die hessischen Landgrafen Gerfalken zumeist aus Island vom Dänischen Königshof. So bezog Landgräfin HEDWIG SOPHIE 1670  14 und 1673  3 Gerfalken. Landgraf Karl erhielt jährlich Gerflaken und schließlich die Landgrafen WILHELM VIII. und FRIEDRICH II. jedes Jahr etwa sechs Stück. Wander- oder Taubenfalken wurden als „rothe Falken“ zumeist aus Preußen importiert. Als weitere Beizvögel sind an den Höfen der hessischen Landgrafen der „Blaufuß“ oder „Schlechtfalke“ (Lannerfalke), der Musaar (Mäusebussard), der Baum- oder Lerchenfalke, der „Thurmfalke“, der Habicht und schließlich der Sperber bekannt. Die Beizjagd erforderte natürlich auch besondere „Vogelhunde“, die bei Verwendung zur Reiherjagd auch „Reiherwind“ oder „Reiherhund“ genannt wurden. Als die Reiherbeize zunehmend in Mode kam. Legten die Landgrafen auch sogenannte Reiherhäuser an, in denen junge Reiher aufgezogen wurden. Obwohl schon Landgraf PHILIPP 1562 13 junge Reiher vom Pfalzgrafen LUDWIG erhielt, wurde die Reiherzucht erst unter seinem Sohn, dem Landgrafen GEROG I. VON HESSEN-DARMSTADT (1547-1596) institutionalisiert, der bei Dornberg und „bei den drei Bäumen“ ein Reiherhaus anlegen ließ. In der Landgrafschaft Hessen-Kassel war es Landgraf MORITZ(1572-1632), der ein Reiherhaus errichtete und unter anderem vom Grafen ENNO VON OST-FRIESLAND 20 Reiher erhielt. Gleichzeitig untersagte Landgraf MORITZ bei Strafe das „Ausheben und Fortbringen von Blaufüßen, Habichten Reihern, Enten…“Reiherhorste wurden aber von den landgräflichen Falknern ausgenommen, die Jungvögel aufgezogen und später gegen Reiher aus dem Ausland getauscht, „vornehmlich nach Holland, von wo er (der Landgraf) weiße und rothe (Reiher) bezog.“  Auch Landgraf WILHELM V. (1602-1637) pflegte die Beizjagd, untersagte den Bauern, entflogene Beizvögel zu töten und verbot gleichzeitig das Schießen von Reihern und Enten. Ihre höchste Blüte erreichte die Reiherbeize unter den Landgrafen WILHELM VIII. (1682-1760) und FRIEDRICH II. VON HESSEN-KASSEL (1720-1785). Zunehmend fand die Reiherbeize in der Schwalmniederung um Wabern statt, wo bereits Landgraf KARL (1654-1670) ein Jagdschloss hatte erbauen lassen. Bereits 172 gab es in Wabern einen Falkonier und einen Reiheraufsichter für das in der Nähe gelegene Reiherwäldchen, das eine große Graureiherkolonie beherbergte. Die Ausgaben für die Falknerei beliefen sich 1756 unter Landgraf WILHLEM VIII. auf 2724 Thaler, unter Landgraf FRIEDRICH II. dann auf ca. 4300 Thaler. Im Jahr 1772 beschäftigte der Landgraf: 1 Oberfalkenmeister, 2 Falkenjunker, 1 Falkenpagen, 2 Falkoniermeister, 4  Falkonierknechte, 3 Falkonierburschen, einen Milanmeister, 1 Krähenmeister und 1 Reiherwärter zu Wabern. Die zur Falknerei gehörenden Beamten trugen besondere und dem Geschmack der Zeit entsprechend, farbenprächtige Uniformen. Mit dem Tode des in die Falknerei verliebten Landgrafen FRIEDRICH II. VON HESSEN-KASSEL im Jahr 1785 kam auch das ende der Beizjagd in der Landgrafschaft. Sein Nachfolger Landgraf WILHELM IC. (1734-1821) behielt zwar anfänglich noch die Beamten für die Falkenjagd bei, hat diese aber nie ausgeübt (LANDAU 1849).

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass Landgraf FRIEDRICH II. VON HESSEN-KASSEL ein ebenso geschickter und politisch erfolgreicher, wie umstrittener Landesfürst war. Besonders durch Subsidienverträge mit dem König von England, dem er

20 000 Soldaten für seinen Krieg gegen die nach Unabhängigkeit strebenden, nordamerikanischen Kolonien überließ, wurde er zu einem der reichsten Fürsten Europas, der seinem Nachfolger wohlgeordnete Staatsfinanzen  hinterließ. Dies unterscheidet ihn etwa von CARL WILHELM FRIEDRICH VON BRANDENBURG-ANSBACH (1712-1757), der durch seine Jagdleidenschaft den Staatshaushalt vollständig ruinierte. Damit wird einsichtig, dass Geldmangel nicht der Grund für die Abkehr von der Falkenjagd, insbesondere von der Reiherbeize, in der Landgrafschaft Hessen-Kassel war.

Die Graureiherpopulation in Hessen nach Ende der landgräflichen Beizjagd

 

Mit dem Tode von Landgraf Friedrich II. im Jahr 1785 endete auch in Hessen die höfische Beizjagd. Die Reiherhege und der Reiherschutz wurden zunächst noch ganz im Sinne des verstorbenen Landgrafen fortgesetzt und auch der Oberfalkenmeister VON SPIEGEL blieb im Amt. Bald schon aber wurden die ersten Stimmen gegen die Reiher laut. Als erster meldete sich 1789 der Teichmeister zu Immenhausen und beklagte sich üben den Schaden,  den die Reiher der Fischerei zufügten. Auch ging ihm die Fischereiordnung aus dem Jahr 1777 nicht weit genug, die eine „Vertilgung“ dieser Vögel nur an den Orten gestatte, an denen sie nicht gehegt würden. Oberfalkenmeister VON SPIEGEL, zur Stellungnahme aufgefordert, stellte sich mit der noch verbliebenen Autorität seines Amtes schützend vor die Reiher und führte in einer auch für heutige Ohren aktuell klingenden Argumentation an:

„Die Reiher lebten, …, keineswegs von Fischen, – welche sie bei trübem Wasser ja nicht sehen, also auch nicht fangen könnten, – sondern hauptsächlich von allerhand Ungeziefer, von Fröschen, Maulwürfen ec. Und würden dadurch zu Wohltätern des Landmanns. Gerade bei Wabern in der Reiherhege seyen die Fischwasser am besten, und die Wasser im Winter ohnedem zugefroren. Der Reiher besuche das Wasser eigentlich nur deshalb, weil es seine Natur so mit sich bringe.  Zu dem habe der strenge Winter eine große Verwüstung unter den Reihern angerichtet und keiner von den hier gebliebenen sey mit dem Leben davon gekommen.“ (LANDAU 1849)

Diese Verteidigung des Oberfalkenmeisters verschaffte den Reihern in der Landgrafschaft Hessen-Kassel noch einmal eine Galgenfrist, aber bereits 1794 bezeichnete die fürstliche Oberrentkammer sie als die schlimmsten Forellenfeinde und ab 1796 wurde die Reiher unter das Raubzeug eingetragen und ein Schussgeld von 8 Albus ausgesetzt. Noch einmal setzte sich VON SPIEGEL für seine Schützlinge ein. Er wiederholte, dass sie unschädlich seien und „ohnedem hätten sie sich sehr vermindert und ganz vorzüglich die Stürme d.J. 1794 viele Nester zerstört und selbst viele Reiher getötet, so dass man allein in dem wabern´schen Gestände, den einzigen in Hessen, am 5. Mai 1794 nicht weniger als 105 junge Reiher gefunden habe.“ Dies alles konnte die jetzt einsetzende Verfolgung der Reiher nicht mehr verhindern! Im Oberforstamt Habichtswald wurden zwischen 1800 und 1830 zwischen 17 und 36 Reiher jährlich erlegt. In der Forstinspektion Melsungen (mit Wabern) wurden zwischen 1822 und 1830 durchschnittlich 67 und in der Forstinspektion Wetter zwischen 1822 und 1825 durchschnittlich 85 Reiher geschossen. Schließlich musste resigniert festgestellt werden:“ Sogar das Reiherwäldchen bei Wabern steht jetzt leer.“ Einzelne Reiher wurden zwar in der Folgezeit noch in allen hessischen Flusstälern gesehen, aber Brutkolonien waren extrem selten. Nur am Main und am Rhein, am waldeckschen Teil der Eder, in einem Wald nahe Langgöns bei Gießen, bei Wetter und bei Eppertshausen in der Nähe von Dieburg waren um die Mitte des 19. Jh. Noch Reiherkolonien in Hessen bekannt (LANDAU 1849).

Damit unterscheidet sich die Entwicklung der Graureiherpopulation in Hessen nach Ende der fürstlichen Protektion in der Phase der Beizjagd in nichts von der anderer deutscher Länder, die keine so ausgeprägte Reiherbeizjagdtradition aufzuweisen haben (CREUTZ 1981).

Auch in der Folgezeit ging der Niedergang der Reiherkolonien in beiden Hessen unaufhaltsam weiter. Die Kolonie bei Langgöns war 1888 erloschen. Eine große Kolonie im Schwanheimer Wald von 60 bis 80 Horsten war bereits vor 1900 verlassen worden. Ebenso erging es einer Kolonie im Mönchwald bei Frankfurt und drei Ansiedlungen bei Raunheim (Hessisches Ried) mit „Hunderten von Nestern“. (GEBHARD & SUNKEL 1954). Diese Autoren sind es auch, die beklagen, dass es nicht nur der systematische Abschuss der Reiher sei, sondern auch die Abholzung der Horstbäume und „die rücksichtslosen Landschaftsveränderungen, die dem Vogel die Nahrungsgrundlage entzogen.“  Lediglich an der Eder zwischen Frankenberg und der Talsperre finden sich vor 1954 mehrere kleine Kolonien mit stark rückläufiger Tendenz. Im Vogelsberg bei Rixfeld bestand eine immerhin wachsende Kolonie von 40-50 Paaren. Kleinkolonien und Einzelhorste werde um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts aus Hessen noch von vielen Flüssen gemeldet. So von der hessischen Weser, der Werra, der Wehre (bei Waldkappel), der Fulda, der Schwalm, der Diemel, der Lahn, der Dill und aus dem Vogelsberg, dem Odenwald und der Rhön (GEBHARDT & SUNKEL 1954).

Die bedeutendste, hessische Graureiherkolonie aber bestand auf der Rheininsel Kühkopf. Der Kühkopf als Rheininnsel entstand durch einen unter der Leitung des großherzoglichen Oberbauinspektors CLAUS KRÖNCKE (1771—1843)1828 begonnenen und 1829 eröffneten Rheindurchstich „Am Geyer“. Der Rheindurchstich schuf die Rheininsel Kühkopf, verkürzte den Schifffahrtsweg auf dem Neurhein um etwa 10 Kilometer und führte zu einer Senkung des Wasserspiegels am Rhein um bis zu einem Meter. KRÖNCKE lehnte sich dabei an die Pläne des Badischen Ingenieurs JOHANN GOTTFRIED TULLA (1710-1828) an, der 1809 die ersten Pläne zur Begradigung des Oberrheins vorgelegt hatte, die dann ab 1817 umgesetzt und 1876 unter den Nachfolgern TULLAS zu Ende geführt wurden. Ziel dieser Rheinverkürzungen war – neben der Verbesserung des Schifffahrtswegs – vor allem auch die Abschwächung der Hochwasserwellen und die Trockenlegung der das Oberrheintal prägenden Sumpfgebiete. Vom Verschwinden der Sumpfgebiete erhoffte man sich vor allem auch einen Rückgang der als Sumpffieber bezeichneten Malaria, die Teile des Oberrheintales praktische unbewohnbar machte (PFEIFFER 1952; LAUTERBORN 1945).

Graureiher mit Silberreiher in Wabern Harle

Wie präsent die Malaria am Oberrhein in der Zeit vor der Rheinbegradigung war, kann man daran ersehen, dass auch FRIEDRICH SCHILLER (1759-1805) während seiner Zeit als Theaterdichter in Mannheim im Hochsommer 1783 schwer an der Malaria erkrankte. Mehr als 6000 Menschen, beinahe die Hälfte der Mannheimer Bevölkerung wurden von diesem epidemischen Fieber erfasst. Noch im November 1783 schrieb SCHILLER: „Wassersuppen heute, Wassersuppe morgen, und dieses geht so mittags und abends. Allenfalls gelbe Rüben oder saure Kartoffeln. Fieberrinde eß ich wie Brot…“. Bis zu seinem frühen Tod 1805 blieb SCHILLER von diesem Zeitpunkt an kränklich und wurde immer wieder von Fieberanfällen gequält (DAMM 2004).

Sogar JOHANN GOTTFRIED TULLA, der Bezwinger des Rheins, starb 1828 in Paris an den Folgen einer Malariaerkrankung.

Auch der große Rheinforscher ROBERT LAUTERBORN (1869-1952), der in Ludwigshafen aufwuchs, litt in seiner Jugend an der Malaria. Erst im Jahr 1898 identifizierte GIOVANNI BATTISTA GRASSI (1845-1925) die Mücken der Gattung Anopheles als alleinige Überträger der Malaria (LAUTERBORN 1945).

Gleichzeitig aber waren die malariaverseuchten Sümpfe und Altwässer am Rhein auch ein natürlicher Schutz für die dort lebende Tierwelt. Deshalb scheint es auch kein Zufall zu sein, dass Hessens größte Graureiherkolonie auf der Insel Kühkopf im Rhein überlebte.

In späteren Jahren waren es dann die Freiherren VON HEYL ZU HERRNSHEIM, die in ihrer 1670 Hektar großen Eigenjagd auf dem Kühkopf beim Hofgut Guntershausen (früher Schmittshausen) der Graureiherkolonie besonderen Schutz gewährten. (GEBHARDT & SUNKEL 1954). Auf dem Kühkopf zählte Gutsförster SEIBEL vom Hofgut Guntershausen 1939  60 und 1952 noch 30 Reiherhorste (PFEIFER 1952).

In einer umfangreichen Arbeit schildert PFEIFER (1933/34) die „Fischreiher der Rheininsel Kühkopf“ und insbesondere die gefahrvolle Beringung der Jungreiher. Dabei wurden die jungen Reiher von „Steigern“, die mit Steigeisen die mächtigen bis zu 28 Meter hohen Brutbäume erkletterten, entweder im Horst beringt oder, wenn dies nicht möglich war, in einem Sack verpackt, zur Erde heruntergelassen und dort beringt. Dabei mussten sich die Beringer durch eine Brille mit Stahlgeflecht vor den in Richtung der Augen geführten Schnabelhieben der Jungreiher schützen. So gelang es PFEIFER und seinen Mitstreitern in den Jahren 1927 bis 1930 insgesamt 96 Jungreiher zu beringen. Von diesen wurden bis Februar 1932 insgesamt 26 als tot zurückgemeldet. Davon waren 18 Reiher geschossen worden und 2 in Fallen (Tellereisen) gefangen worden, sodass  20 Jungreiher durch direkte jagdliche Einwirkungen getötet wurden. PFEIFER (1933/34) beklagt diese hohe Zahl an

Durch Menschenhand umgekommenen Jungreihern und fordert ein Schutzgesetz für Reiher une deren Lebensräume. PFEIFER (1952) stellt aber auch heraus, dass die Großkolonie im Staatswalddistrikt „Geyer“(Kühkopf) ihren Fortbestand vor allem dem persönlichen Schutz durch Landforstmeister DR. HESSE und dessen Nachfolger Oberlandforstmeister WEISGEBER verdankt. Diese Tatsache veranlasste ihn noch 1952 dieser Kolonie eine positive Zukunft für die kommenden Jahrzehnte vorherzusagen.

Leider verbesserte sich in den nächsten Jahren aber der Schutz der Graureiher in Hessen nicht.

Auch BERG-SCHLOSSER (1968) beklagte den anhaltenden, erschreckenden Rückgang der Graureiherpopulation in Hessen und stellte fest, dass der Bestand sich in den 12 Jahren vor 1968 um 2/3 verringert habe. Er betonte, dass die direkte, menschliche Verfolgung die entscheidende Rückgangursache sei. Die mittelbaren Faktoren wie Landschaftsveränderungen durch Entwässerung spielten dagegen nur eine untergeordnete Rolle, Die Zahl der besetzten Horste in der Großkolonie auf dem Kühkopf hatte sich von 140 Jahr 1940 auf 13-14 im Jahr 1966 reduziert. Damit war diese für Hessen bedeutendste Graureiherkolonie auf ein Zehntel ihrer Größe geschrumpft. Auch BERG-SCHLOSSER (1968) nennt ein Beispiel, dass es hessische Forstbeamte waren, die sich als erste innerhalb der Jägerschaft für den Schutz der Graureiher eingesetzt haben. So habe der Leiter des Hessischen Forstamts Reichensachsen, VON HEINECCIUS, im Jahre 1963 den Abschuss von Reihern an einer kleinen, ca. 7-8 Horste umfassenden Kolonie am Wehrberg zwischen Bischhausen und Waldkappel untersagt.

Leider konnte diese Maßnahme das Erlöschen der Kolonie am Wehrberg, die sei mindestens 1949 bestanden hatte, nicht verhindern. 1972 brüteten hier zuletzt drei Graureiherpaare (BRAUNEIS 1985).

Alle diese frühen Naturschutzbemühungen konnten ebenfalls nicht verhindern, dass die Reiherkolonie auf dem Kühkopf 1967 erloschen war. In ganz Hessen sank die Brutpopulation bis 1974 auf etwa 80 Paare und betrug damit gerade noch etwa 64% der Zahl aus 1954 (SIEGEL & HAAS 2000).

Der Graureiher war in Hessen vom Aussterben bedroht! Nicht zufällig wählte die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sich in ihrem Gründungsjahr 1972 den Graureiher als Wappenvogel.

Nachdem zuvor schon im Saarland, dann auch in Baden-Württemberg (1971) der Graureiher, der seit dem Erlass des Reichsjagdgesetztes (1934) als jagdbares Wild galt, eine ganzjährige Schonzeit erhalten hatte, zog Hesse am 01. April 1973 nach und hob die Jagdzeit für den Graureiher auf, der damit ganzjährig geschont war (CREUTZ 1981).

Dies setzte eine positive Bestandsentwicklung in Gang. 1975 wurden bereits wieder 110 und 1980 223 Brutpaare in Hessen gezählt (KEIL & ROSSBACH 1980).

Auffällig ist, dass die meisten der Autoren den Zusammenbruch der Graureiherpopulation fast ausschließlich auf die direkte, menschliche Verfolgung zurückführen. Die Anreicherung der aquatischen Nahrungskette, and deren oberen Ende der Graureiher steht, mit Umweltgiften und Beeinträchtigung der Fischfauna durch anthropogene Wasserverschmutzung spielen in den Betrachtungen eine nur untergeordnete bis keine Rolle.

Am Beispiel des Rheins aber kann festgestellt werden, dass Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts der Rhein extrem verschmutzt war. 24 der ehemals 47 im Rhein vorkommenden Fischarten waren zu diesem Zeitpunkt ausgestorben. Der Sauerstoffgehalt im Rheinwasser lag zeitweise nur bei 2mg/l. Erst der Bau zahlreicher Kläranlagen ab Mitte der 70er Jahre setzte eine langsame, aber kontinuierliche Verbesserung der Wasserqualität in Gang. Die Belastung mit sauerstoffzehrenden Substanzen ging bis 1985 um 60% zurück und der Sauerstoffgehalt im Rheinwasser stieg bis 1996 auf zeitweise über 8mg/l. Das Fischarteninventar im Rhein ist aktuell nahezu wieder vollständig hergestellt, wenn auch noch Bestandsdefizite bei vielen Arten vorliegen (KORTE & HARTMANN 2010).

Damit verliefen die Verbesserung der Qualität des Rheinwassers und die damit einhergehende Erholung der Fischfauna, die auch zu einer verbesserten Nahrungsgrundlage für die Graureiher führte, und der Anstieg der Brutpopulation des Graureihers auffällig parallel. An den anderen hessischen Flüssen, von der mit Abwässern aus dem Kalibergbau belasteten Werra einmal abgesehen, dürfte sich die Verbesserung der Wasserqualität ähnlich entwickelt haben.

BEHRENS et al. (1985) geben für Hessen grob bereits wieder 200 bis 1000 Graureiherpaare an und erwähnen als Gefährdungsursache ausdrücklich auch die Schadstoffbelastung durch Pestizide.

1974 entstand die Reiherkolonie auf dem Kühkopf neu und 1975 eine weitere am Lampertheimer Altrhein. 1993 wurde mit 1058 Paaren ein Maximum erreicht, das dann allerdings durch den kalten Winter 1995/1996 wieder einbrach, sodass 1999 nur noch 778 Brutpaare gezählt wurden (SIEGEL & HAAS 2000).

Stübing et al. (2010) berichten über 800 – 1200 Revierpaare des Graureihers in mehr als hundert Kolonien. Allerdings haben nur wenige dieser Kolonien mehr als 50 Brutpaare, wie die an der Eddersheimer Schleuse am Main, an der Bong´schen Kiesgrube bei Offenbach, bei Hungen, im Rhäden von Obersuhl, bei Haldorf an der Edermündung und auf der Rheininsel Rüdesheimer Aue. Allerdings sind die beiden Großkolonien am Kühkopf und am Lampertheim Altrhein wieder zusammengebrochen, was vor allem auf die rasch voranschreitende Verlandung der Altwässer zurückgeführt wird. Für die Zukunft fordern die Autoren: „Darüber hinaus ist es heute im Zeitalter ökonomischer Zwänge wichtig, nicht wieder in mittelalterliche Verhaltensweisen zu verfallen, und den Graureiher (wie heutzutage zum Beispiel den Kormoran) als „Todfeind“ zu sehen.“